Dienstag, 6. November 2007

Für alle Fälle versichert!

Kinderinvaliditäts- und Kinderunfallversicherungen
Wenn im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Hin- und Rückweg etwas passiert, bietet die gesetzliche Unfallversicherung eine Grundversorgung. Doch 90 Prozent aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Eltern können sie nur durch private Kinderunfall- oder Kinderinvaliditätsversicherungen abdecken.

Gefahrenquelle Krankheit
Auch Erkrankungen wie Allergien, Diabetes, Hirnhautentzündung oder Leukämie können lebenslange Spuren hinterlassen. Bei krankheitsbedingter (Teil-) Invalidität haben Kinder keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente, die Krankenkassen zahlen lediglich die Behandlungskosten.

Kinderinvaliditätsversicherungen
Wenn ein Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit behindert ist, bieten spezielle Kinderinvaliditäts-Versicherungen Schutz. Denn die finanziellen Belastungen der Familie können groß sein, wenn beispielsweise die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, ein Umzug nötig oder die Erwerbsfähigkeit der Eltern eingeschränkt ist. Es wird dann zum Beispiel ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 laut Behindertengesetz eine lebenslange Rente erbracht.

Kinder-Unfallversicherung
Ein wichtiger Baustein eines Kinder-Vorsorge-Plans ist eine Kinderunfallversicherung. Empfehlenswert sind Verträge mit Mehrleistung oder Progression. Dann zahlt die Versicherung anteilig mehr, je höher der Grad der Invalidität durch den Unfall ist. Ein Beispiel zur Mehrleistung: Wird ein Invaliditätsgrad von 70 fest-gestellt, erhalten die Eltern 140 Prozent des versicherten Invaliditätskapitals. Bei diesen Angeboten lohnt der Blick in die Zusatzbedingungen, denn es existieren für Kinder einige Sonderregelungen.

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